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   FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1936/03   

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https://dejure.org/2003,13057
FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1936/03 (https://dejure.org/2003,13057)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.09.2003 - 1 K 1936/03 (https://dejure.org/2003,13057)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. September 2003 - 1 K 1936/03 (https://dejure.org/2003,13057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Kettenschenkung; Dispositionsmöglichkeit über den übertragenen Gegenstand; Vertragliche Vereinbarung, den hälftigen Miteigentumsanteil als ehebedingte Zuwendung auf den Ehepartner der Tochter übertragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1
    Schenkung; Grundstück; Kettenschenkung; Ehebedingte Zuwendung - Kettenschenkung bei fehlender Dispositionsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kettenschenkung bei fehlender Dispositionsmöglichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Direkte Zuwendung trotz Zwischenschaltung einer Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Voraussetzungen einer Kettenschenkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 354
  • EFG 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 2011/98

    Unechte Kettenschenkung oder "unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten?

    Auszug aus FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1936/03
    Mit der Klage macht der Kläger unter Berufung auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 18. Februar 1999 4 K 2011/98, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 617 , geltend, dass die Regelung im notariellen Vertrag nur so ausgelegt werden könne, dass seine Schwiegereltern die Immobilie zunächst auf seine Ehefrau übertragen hätten und diese dann anschließend den hälftigen Miteigentumsanteil als ehebedingte Zuwendung an ihn weiter geschenkt habe.

    Der vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 18. Februar 1999 4 K 2011/98 vertretenen Auffassung sei daher nicht zu folgen.

    Die für eine Kettenschenkung erforderliche Dispositionsbefugnis der zwischengeschalteten Person kann nicht davon abhängig sein, in welcher familiären Verbundenheit der Enderwerber und der Ersterwerber zum Vermögensübergeber stehen (so aber Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 18. Februar 1999 4 K 2011/98, a. a. O.), sondern kann sich nur aus der individuellen Vertragsgestaltung ergeben.

  • BFH, 13.10.1993 - II R 92/91

    Nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden bei Schenkungen über eine

    Auszug aus FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1936/03
    Da die Übertragung der Immobilie auf den Kläger ohne eigene Entscheidungsbefugnis der Ehefrau erfolgt sei, müsse die Ehefrau entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, veröffentlicht in Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 128, als Durchgangs - oder Mittelsperson angesehen werden, die zu keinem Zeitpunkt selbst bereichert gewesen sei.

    Entscheidendes Kriterium für eine solche Kettenschenkung ist nämlich, dass dem Erstempfänger (hier also der Ehefrau des Klägers) nach den getroffenen Vereinbarungen und nach den gesamten Umstände des Einzelfalles ein eigener Entscheidungsspielraum über die Weitergabe des Vermögens verbleibt (vgl. Urteil des BFH vom 13. Oktober 1993 II R 92/91 a.a.O.; Meincke, Kommentar zum ErbStG , 13. Aufl., § 7 Anm. 67 bis 69; Troll, Kommentar zum ErbStG , § 7 Anm. 239).

  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Das FG wies die Klage ab (EFG 2004, 148).
  • FG Hessen, 24.10.2007 - 1 K 268/04

    Abgrenzung zwischen Kettenschenkung und einheitlichem Schenkungsvorgang -

    Ist hiernach unter Berücksichtigung aller Umstände auf einen einheitlichen Gesamtplan zur Vermögensübertragung unmittelbar von der Großmutter auf die Klägerin zu schließen, kann es nicht mehr darauf ankommen, dass nach der maßgeblichen Rechtsprechung eine Schenkung an die Mutter - insoweit anders als im Senatsurteil in EFG 2004, 148 - aufgrund im Vertrag UR Nr. xx erklärter Auflassung und Eintragungsbewilligung bereits als ausgeführt anzusehen wäre (vgl. dazu z.B. das BFH-Urteil in BStBl II 1991, 320).
  • FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3128/05

    Schenkungsteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten

    Maßgebend hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, das heißt die individuelle vertragliche Gestaltung sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Beteiligten (vgl. Urteile des BFH vom 10. März 2005 II R 54/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 412, in Bestätigung des Senatsurteils vom 16. September 2003 1 K 1963/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 148 und vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BStBl II 1994, 128, sowie Meincke, Kommentar zum ErbStG, 14. Auflage, § 7 Anm. 68 f. und Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbStG, § 7 Anm. 238 - 239).
  • FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05

    Schenkungsteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten

    Maßgebend hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, das heißt die individuelle vertragliche Gestaltung sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Beteiligten (vgl. Urteile des BFH vom 10. März 2005 II R 54/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 412, in Bestätigung des Senatsurteils vom 16. September 2003 1 K 1963/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 148 und vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BStBl II 1994, 128, sowie Meincke, Kommentar zum ErbStG, 14. Auflage, § 7 Anm. 68 f. und Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbStG, § 7 Anm. 238 - 239).
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